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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der TTL Information Technology AG erklären gemäß § 161 AktG i.V. m. § 15 EGAktG:

Die TTL AG hat den im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen und wird entsprechen, mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

Ziffer 2.3.3.

Die Gesellschaft soll die Aktionäre auch bei der Briefwahl unterstützen.

Die Satzung der TTL AG sieht bislang nicht die Möglichkeit vor. Die TTL AG bietet den Aktionären bereits die Möglichkeit, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu beauftragen. Somit haben die Aktionäre bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Stimme auch vor dem Tag der Hauptversammlung abzugeben, so dass die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die zusätzliche Möglichkeit einer Briefwahl im Ergebnis nicht noch weiter erleichtert würde.

Ziffer 3.4.

Der Aufsichtsrat soll die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen.
Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten.

Der Vorstand steht in regelmäßigem Kontakt mit den Aufsichtsratsvorsitzenden und berichtet diesem alle relevanten Vorkommnisse.

Ziffer 4.2.1.

Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.

Die Satzung der TTL AG sieht vor, dass der Vorstand aus mindestens einer Person besteht. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. In Einklang mit der Satzung hat der Aufsichtsrat einen Alleinvorstand berufen.

Ziffer 4.2.3.

Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen.

Bedingt durch die derzeitige Struktur der TTL AG hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass es für das Unternehmen günstiger ist, wenn eine fixe Vergütung an den Vorstand bezahlt wird.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung informieren.

Aufgrund der derzeitigen Situation mit einem Alleinvorstand ist die Vergütung an den Vorstand aus dem Jahresabschluss zu entnehmen und erübrigt somit eine zusätzliche Information an die Hauptversammlung.

Ziffer 4.2.5

Die Offenlegung soll in einem Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in allgemein verständlicher Form erläutert.

Die Vergütung des Alleinvorstands besteht derzeit aus einem fixen Anteil und dieser ist dem Jahresabschluss zu entnehmen.

Ziffer 5.1.2.

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.                                                        Eine Altersgrenze von Vorständen soll festgelegt werden.

Der Aufsichtsrat entscheidet bei der Besetzung des Vorstands allein nach Sachverstand und Kompetenz. Weitere Eigenschaften wie das Alter, Geschlecht oder nationale oder religiöse Zugehörigkeiten waren und sind für die Entscheidung ohne Belang.

Ziffer 5.3.1.

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.

Der Aufsichtsrat besteht lediglich aus 3 Mitgliedern. Da ein Ausschuss aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen nicht zu einer effizienten Tätigkeit des Aufsichtsrats führen.

Ziffer 5.3.2 und 5.2.

Es ist ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) zu bilden, in dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht den Vorsitz hat.

Die Erklärung ergibt sich bereits aus  der Erklärung zu Punkt 5.3.1.

Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Die Erklärung ergibt sich bereits aus der Erklärung zu Punkt 5.3.1.

Ziffer 5.4.1.

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.

Nach Auffassung der Gesellschaft sind diese Kriterien nicht geeignet für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern den Ausschlag zu geben. Nach Auffassung der Gesellschaft sollen bei den Vorschlägen zur Aufsichtsratswahl vielmehr die in dem jeweiligen Geschäfts- bzw. Verantwortungsbereich erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Auswahl des geeigneten Kandidaten maßgeblich sein.

Ziffer 5.4.6.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung festgelegt und enthält lediglich einen fixen Bestandteil. 

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen der gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im Corporate Governance Bericht gesondert angegeben werden.

Im Konzernanhang werden die gezahlten Aufsichtsratsvergütungen gemäß IAS 24 in Summe dargestellt. Weitere über die satzungsmäßige Vergütung hinausgehende Beratungsentgelte werden nicht ausgewiesen, da hieraus keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen ersichtlich werden.

Ziffer 7.1.2.

Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen, nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Der Konzernabschluss wird in den ersten 4 Monaten des Folgejahres veröffentlicht und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht.


München, 17. Dezember 2011